Honorar

Transparenz und Information über die entstehenden Gebühren und Honorare sind für uns selbstverständlich.

 

„Fragen kostet nichts“ ist ein genauso richtiger Sinnspruch wie „Was nichts kostet, taugt auch nichts“.

 

Eine Anfrage, ob wir Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein können, kostet noch nichts. Die Beantwortung einer konkreten Rechtsanfrage ist aber nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes honorarpflichtig.

 

In unserem ersten Gespräch klären wir Sie gerne über die anfallenden Kosten unserer Tätigkeit auf. Dabei ist die Kontaktaufnahme und die Schilderung Ihres Anliegens für Sie stets kostenfrei.