Das Sammeln von Pfandflaschen kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen

BAG, Urteil vom 23.08.2018, 2 AZR 235/18

 

Darf ich während der Arbeitszeit Pfandflaschen sammeln?

 

Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens hat das BAG nun entschieden, dass Arbeitgeber

berechtigt sind eine Weisung zu erteilen, die das Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit untersagt. Verstößt ein Arbeitnehmer dennoch wiederholt gegen eine solche Weisung, verletzt er damit in schwerwiegender Form seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Dieses Verhalten kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen.

 

Weder die geringe strafrechtliche Relevanz dieses Verhaltens noch eine 25-jährige Betriebszugehörigkeit konnten dem Arbeitnehmer in diesem Fall helfen.

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