03. März 2022
Das Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 09.11.2021, Az. 9 Ca 163/21) sowie das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 07.10.2021, Az. 10 Sa 867/21) haben entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht uneingeschränkt die Handlungsweisen und Äußerungen von „Coronaleugnern“ hinnehmen müsse. In extremen Fällen hält das Landesarbeitsgericht auch eine außerordentliche Kündigung für wirksam. Konkret betrafen beide Entscheidungen Kündigungen, welche gegenüber Lehrern ausgesprochen wurden. Das...